Herkömmliche Energiequellen werden nicht nur knapper, sondern auch teurer. Das hat den Gesetzgeber dazu bewogen, mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) seit November 2023 die Effizienz bei der Nutzung von Energie in den Fokus zu rücken.
Für Unternehmen bedeuten diese Veränderungen, neue Vorgaben nach dem (EnEfG) zu erfüllen. Früher konnten bestimmte Anforderungen für eine umweltfreundliche Wirtschaft durch Steuerrückerstattungen ausgeglichen werden, aber jetzt müssen Unternehmen diese Änderungen aktiv umsetzen. Auch wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen, wird diese künftig nur gewährt, wenn sie nachhaltige Praktiken nachweisen (EU-Taxonomie). Es ist daher ratsam, vorbereitet zu sein und frühzeitig zu handeln.
Die bisherige Einteilung von Unternehmen nach ihrer Größe verliert an Bedeutung und wird durch eine neue Einteilung nach ihrem durchschnittlichen Energieverbrauch ersetzt. Unternehmen, deren Verbrauch über bestimmten Grenzen liegt, sehen sich neuen Anforderungen nach dem Energieeffizienzgesetz gegenüber. Dazu gehört die Pflicht, Informationen über ihren Energieverbrauch an die Bundesstelle für Energieeffizienz weiterzugeben.
Es ist also nicht mehr nur wichtig, wie groß ein Unternehmen ist, sondern wie viel Energie es verbraucht. Unternehmen mit höherem Energieverbrauch müssen auch mehr Dokumentationspflichten erfüllen und in Zukunft ein System für Energieeffizienz oder Umweltschutz einführen und betreiben.
Die Bewertung von geplanten Maßnahmen zur Energieeffizienz wird künftig nach einem speziellen Verfahren gemacht, was die Anforderungen an die Dokumentation deutlich erhöht. Besondere Regeln gibt es nun auch für Rechenzentren. Es ist daher sinnvoll, schon jetzt Maßnahmen zu planen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz konkreter geworden sind, und es ist ratsam, sich darauf vorzubereiten. Dabei erweitert Atlas Copco die verfügbaren Möglichkeiten.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Plattform für Abwärme. Diese Plattform, als Instrument konzipiert, um die nachhaltige Nutzung industrieller Abwärme zu fördern, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Unternehmen suchen verstärkt nach Wegen, umweltfreundliche Praktiken zu integrieren, ohne dabei ihre Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Erfahren Sie, wie die geplante Plattform für Abwärme eine Brücke zwischen gesetzlichen Anforderungen und umweltfreundlichem Unternehmertum schlägt. Wir beleuchten nicht nur die Pflichten und Veränderungen, sondern auch die Chancen, die in diesem Paradigmenwechsel liegen. Die neue Richtlinie bringt neben gesetzlichen Vorgaben auch die Möglichkeit für Unternehmen neue innovative Wege einschlagen zu können, die sich positiv auf die Nachhaltigkeit und Effizienz auswirken.
Das vorliegende Energieeffizienzgesetz verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz zu erhöhen, um dadurch zu einer Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs sowie des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien beizutragen. Zusätzlich soll es zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels beitragen. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes besteht darin, die nationalen Energieeffizienzziele zu erreichen und die europäischen Zielvorgaben zu erfüllen. Diese Ziele sind wie folgt definiert:
Nach 2030: Bundesregierung strebt Reduzierung des Endenergieverbrauchs von 2008 bis 2045 um 45 Prozent an.
Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wurden für Unternehmen bedeutende Änderungen eingeführt, die darauf abzielen, die Energieeffizienz zu steigern und nachhaltige Geschäftsprozesse zu fördern.
Unternehmen, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden aufweisen, sind verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme zu implementieren.
Unternehmen, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden aufweisen, müssen Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Hiervon sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ausgenommen.
Unternehmen, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden oder weniger aufweisen, sind von den Verpflichtungen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme ausgenommen.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren sind verpflichtet, auf Anfrage von Wärmenetzbetreibern, Fernwärmeversorgungsunternehmen und anderen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen Auskunft über anfallende Abwärme zu erteilen.
Unternehmen, deren durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren über 2,5 Gigawattstunden lag, sind verpflichtet, bis zum 31. März eines jeden Jahres Auskunft über die anfallende Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu erteilen.
Pflichten für Rechenzentren
In Bezug auf neue Rechenzentren wird festgelegt, dass die Wiederverwendung von Abwärme innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebnahme verpflichtend ist. Dabei variiert der Anteil der zurückgewonnenen Abwärme je nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Ebenfalls ab dem 15. Mai 2024 sind Unternehmen dazu verpflichtet, umfassende Informationen zum Energieverbrauch ihrer Rechenzentren zu veröffentlichen und zu übermitteln, einschließlich Angaben zum Stromverbrauch, Abwärme, Energieeffizienz und Wassernutzung.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Rechenzentren, die ab Juli 2026 in Betrieb gehen. Hier gelten verschärfte Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Energie. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ab Juli 2026 mindestens 10% ihrer Energie wiederverwenden und diesen Anteil ab Juli 2028 auf 20% steigern. Des Weiteren müssen Rechenzentren, die ab 2024 in Betrieb gehen, zu 50% erneuerbare Energien nutzen. Ab 2027 muss dieser Anteil auf 100% erhöht werden. Diese Maßnahmen sollen den Energieverbrauch in Rechenzentren optimieren und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.
Ab dem Jahr 2025 besteht die Verpflichtung, für Rechenzentren mit einer Anschlussleistung von mehr als 1000 kW Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Diese Regelung zielt darauf ab, eine effiziente und nachhaltige Energieverwaltung in größeren Rechenzentren zu gewährleisten.
Atlas Copco bietet innovative Lösungen zur effizienten Nutzung von Abwärme. Unsere Produkte transformieren nicht genutzte Abwärme oder Druckpotenziale in vielseitig nutzbare Formen wie beispielsweise Wärme, Dampf und Strom. Durch die Anwendung unserer Technologien können unsere Kunden nicht nur ihre Energiekosten reduzieren, sondern auch ihren CO2-Fußabdruck verringern. Zugleich leisten sie einen bedeutenden Beitrag zur dezentralen Stromerzeugung und nehmen Kurs in Richtung Unabhängigkeit von herkömmlichen Energielieferanten. Unsere Lösungen ermöglichen somit nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern fördern auch nachhaltige Praktiken und den Übergang zu einer energieeffizienten Zukunft.