Die gute Nachricht zuerst: Der Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wird auch 2019 weiterhin gefördert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die „alte“ Förderung in die neue Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (EEW) überführt.
Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie etwa durch den Einsatz hocheffizienter Druckluftanlagen, werden unter dem „Modul 1: Querschnittstechnologien“ gefördert.
Wichtig: Der Investitionszuschuss für Maßnahmen aus dem Modul 1 beträgt:
- 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionskosten (Artikel 38 AGVO).
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent.
Förderfähig sind zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition. Diese können maximal 30 Prozent der Investitionskosten betragen.Mit diesem Link gelangen Sie direkt zu der entsprechenden Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier finden Sie zusätzliche Informationen und Download-Links zu den Leitfäden und Merkblättern.