Kompressor- und Druckluft-Blog

Jetzt noch Fördermittel sichern und von alten Konditionen profitieren

Geschrieben von Marie Kaiser | 27.09.2022 12:42:16

Jetzt schnell sein und innerhalb der nächsten 3 Tagen von den alten Konditionen profitieren. Wir klären alle Fragen rund um das BAFA inklusive der kommenden Änderungen, die bereits ab dem 01.10.2022 in Kraft treten. Lesen Sie weiter und erfahren Sie jetzt, was sowohl auf Endverbraucher als auch auf Kompressoren Hersteller im deutschen Markt zukommt. Wir denken auf, was sich bezüglich des bekannten Förderprogramms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EWW) im Detail ändern wird.

Noch 3 Tage bis zur Aktualisierung der Förderbedingungen…

Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und dessen Fördermittel 

Was ist das BAFA eigentlich? „Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.“ - www.bafa.de, Stand: 27.09.2022

In früheren Beiträgen haben wir bereits von dem BAFA berichten. Hier erhalten gerne weitere Informationen:

Angesichts der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, werden zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis wirksam. Was sich genau für Sie als Endkunde ändert, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

 

Welche Änderungen kommen auf Endverbraucher zu?

Wie Sie bereits mitbekommen haben, hat das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) weitreichende Änderungen der Förderbedingungen angekündigt. Dies wurde nicht nur für das bekannte Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) beschlossen, sondern zusätzlich für weitere Förderprogramme des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle.

Gültig sind die verschärften Anforderungen bereits ab dem 01.10.2022. Die neuen Regularien haben Einfluss auf die Förderfähigkeit der Kompressoren-Portfolios vieler Kompressoren Hersteller. Neben den Kompressoren werden darüber hinaus auch Kältetrockner und weitere Druckluftaufbereitungen betroffen sein.

Doch was ändert sich genau? Zum einen verschärfen sich die für eine Förderung zu Grunde liegenden Effizienzwerte für alle Kompressoren. Anders als in der bisherigen Rechnung müssen integrierte (Kälte-)Trockner nun mit in die Berechnung einfließen. Des Weiteren wurden auch die Berechnungsgrundlagen der maschinenbezogenen Effizienzwerte verschärft, sodass es sein kann, dass Kompressoren, die bisher förderfähig waren, nun aus dem Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EWW) herausfallen. Eine Alternative zu dem bisherigen Förderungsprogramm sieht das BAFA Stand heute nicht vor.

Es ist damit zu rechnen, dass nach dem 01.10.2022 viele Kompressoren und dazugehörige Druckluftaufbereitungen langfristig nicht mehr förderfähig sein werden. Die Änderungen haben insgesamt einen großen Einfluss auf die Förderfähigkeit der Kompressoren und Drucklufttechnik vieler Hersteller im deutschen Markt. Daher geht der Appell an alle Endverbraucher, die jetzt noch Ihre Chance nutzen und Ihre Neuinvestitionen mit den noch bis zum 01.10.2022 gültigen Berechnungsgrundlagen fördern lassen möchten.

 

BAFA Änderung im Überblick zusammengefasst

Wir haben die Änderungen für Sie kompakt zusammengefasst, die die Kompressorentechnik und dessen Zubehör betreffen.

Änderungen zum 01.10.2022, die aus der neusten Stellungsnahme der BAFA zu entnehmen sind:

  • Überarbeitung der Fördervoraussetzungen für Drucklufterzeuger:
    • Hinzufügung von technologiespezifischen Umrechnungsfaktoren für Drucklufterzeuger,
    • Überarbeitung der Effizienzkriterien, d.h. Verschärfung der Berechnungsgrundlagen der maschinenbezogenen Effizienzwerte
    • Bei der Ermittlung des Leistungsbedarfs ist bei Kompressoren mit integriertem (Kälte-)Trockner der Trockner zukünftig ebenfalls zu berücksichtigen.
    • Die Bedingungen für nicht integrierte Kältetrockner wurden ebenfalls angepasst und beeinflussen die zukünftige Förderung: „Nicht förderbar sind Kälte-/Klimaanlagen, Kältetrockner… ab 5t CO2 Äquivalent… GWP Max 750… unter Füllmenge 5t CO2 Äquivalent… GWP Max 1500“ - www.bafa.de, Stand: 27.09.2022
    • Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden, werden zukünftig bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr gefördert. Das aktualisierte Glossar wird zum 01.10.2022 von dem BAFA veröffentlicht. 

Weitere Informationen sowie das aktuelle „Merkblatt zum Förderprogramm“ finden Sie hier.

 

Jetzt noch schnell Fördermittel sichern und von den alten Konditionen profitieren!

Wir empfehlen aufgrund der genannten Änderungen des BAFA- Förderprogramms alle offenen Kundenprojekte mit möglicher BAFA- Förderung noch im September bei der BAFA zu beantragen.

Nutzen Sie unseren BAFA Service. Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen und der Abwicklung gerne zur Seite.

Darüberhinaus möchten wir Ihnen unser BAFA Webinar mit auf den Weg geben. Das Webinar wird von den Teilnehmern gerne angenommen, um weitere Informationen zum BAFA Förderprogramm zu erhalten. Unsere Druckluftexperten stehen Ihnen bei Fragen live zur Verfügung und unterstützen bei der Berechnung der Förderfähigkeit. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.

Hier finden Sie das vollständige Webinarprogramm. Wählen Sie aus insgesamt 30 Themen aus der Welt der Kompressortechnik.

 

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne